Ersatzbemessungsgrundlage nach Depotübertrag korrigieren

Nach einem Depotübertrag fehlt bei der neuen Bank manchmal der steuerliche Einstandskurs. Beim späteren Verkauf wird dann nicht der tatsächliche Gewinn besteuert, sondern eine gesetzliche Ersatzbemessungsgrundlage. Der entscheidende Punkt: Der Bankabzug ist damit noch nicht das letzte Wort.

Typische Fälle

Woran es in der Praxis scheitert

Die neue Bank zeigt keinen oder einen falschen Einstandskurs
30 Prozent des Verkaufserlöses wurden als Gewinn angesetzt
Altbestände vor 2009 sind nicht mehr gekennzeichnet
Kaufabrechnungen liegen nur teilweise oder in Fremdwährung vor

Was die Ersatzbemessungsgrundlage bedeutet

Kann die Bank den tatsächlichen Veräußerungsgewinn nicht ermitteln, bemisst sie den Steuerabzug pauschal. Dadurch kann selbst ein Verkauf mit geringem Gewinn oder Verlust zu einem erheblichen Steuerabzug führen. Die Pauschale ersetzt jedoch nicht die richtige Veranlagung beim Finanzamt.

Anschaffungsdaten belastbar rekonstruieren

Wir ordnen Kaufabrechnungen, Depotauszüge, Übertragsanzeigen und Kapitalmaßnahmen den verkauften Positionen zu. Bei Teilverkäufen beachten wir die Reihenfolge der Bestände. Entscheidend ist eine Belegkette, die Anschaffungszeitpunkt und Kosten nachvollziehbar macht.

  • Originale Kauf- und Verkaufsabrechnungen
  • Depotauszüge vor und nach dem Übertrag
  • Nachweise zu Splits, Spin-offs und Verschmelzungen
  • Unterlagen zu Schenkung oder Erbschaft
  • Dokumentation von Altbeständen

Korrektur über die Steuererklärung

Die Differenz wird über die Anlage KAP und die Prüfung des Steuereinbehalts geltend gemacht. Wir berechnen den tatsächlichen Gewinn, stimmen die einbehaltenen Steuern ab und reichen die Nachweise strukturiert ein. Unterm Strich zählt nicht die Schätzung der Bank, sondern der belegte steuerliche Wert.

Roland Elias, Steuerberater

Geschäftsführer der Ratisbona Steuerberatungsgesellschaft mbH in Regensburg. Schwerpunkt: Besteuerung von Aktien, Fonds und Termingeschäften für Privatanleger, Trader und vermögensverwaltende Gesellschaften. Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg.

Fachlich geprüft am 24.9.2026 · Rechtsstand 2026

FAQ

Fragen zu Depotübertrag & Ersatzbemessungsgrundlage

Klarheit über Ihre Kapitalerträge – Beratung buchen

Schildern Sie kurz Ihre Depots, Broker und offenen Fragen. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob und wo sich eine Zusammenarbeit lohnt.

Unverbindlich · vertraulich · Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags