So funktioniert die Vorabpauschale
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung thesaurierter Erträge. Sie berechnet sich aus dem Rücknahmepreis zu Jahresbeginn multipliziert mit dem Basiszins der Deutschen Bundesbank und dem Faktor 0,7, begrenzt auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres und gekürzt um Ausschüttungen. Sie gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen und erhöht später die Anschaffungskosten, sodass es beim Verkauf nicht zur Doppelbesteuerung kommt – vorausgesetzt, die Fortschreibung ist sauber dokumentiert.
- Berechnung und Kontrolle der Vorabpauschale je Fondsposition
- Fortschreibung der versteuerten Beträge über die Haltedauer
- Erklärung thesaurierender Auslandsfonds in der Anlage KAP-INV
- Nacherklärung vergessener Jahre – rechtssicher und geordnet