Vorabpauschale bei ETFs und Fonds: Berechnung, Beispiele, Pflichten

Jedes Jahr im Januar dieselbe Frage: Warum wird Steuer fällig, obwohl nichts verkauft und nichts ausgeschüttet wurde? Hier finden Sie die vollständige Systematik, die Rechenschritte mit Zahlen und die Punkte, an denen es in der Praxis teuer wird.

Warum es die Vorabpauschale gibt

Thesaurierende Fonds legen ihre Erträge wieder an, statt sie auszuschütten. Ohne eine Mindestbesteuerung könnten Anlegerinnen und Anleger die Steuer über Jahrzehnte aufschieben. Die Vorabpauschale stellt deshalb sicher, dass jährlich zumindest ein risikoloser Basisertrag versteuert wird.

Sie ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorwegnahme: Jede versteuerte Vorabpauschale erhöht die Anschaffungskosten und mindert damit den steuerpflichtigen Gewinn beim späteren Verkauf.

Die Berechnung in vier Schritten

Die Formel ist überschaubar. Die Tücke liegt in den Details – etwa bei unterjährigen Käufen, bei denen der Basisertrag für jeden vollen Monat vor dem Kauf um ein Zwölftel gekürzt wird.

  • Basisertrag = Rücknahmepreis zum 1. Januar × Basiszins des Jahres × 0,7
  • Abzug der im Jahr tatsächlich geleisteten Ausschüttungen
  • Deckelung auf die tatsächliche Wertsteigerung des Kalenderjahres
  • Kürzung um die Teilfreistellung: 30 Prozent bei Aktienfonds, 15 Prozent bei Mischfonds, 60 beziehungsweise 80 Prozent bei Immobilienfonds

Basiszins und Zeitpunkt

Der Basiszins wird vom Bundesfinanzministerium jährlich aus der langfristigen Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet und zu Jahresbeginn veröffentlicht. Er bestimmt die Höhe des Basisertrags: In Niedrigzinsjahren fällt die Vorabpauschale gering aus oder entfällt, in Jahren mit höherem Zinsniveau steigt sie spürbar.

Steuerlich gilt die Vorabpauschale am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Deutsche Depotstellen buchen die Steuer deshalb im Januar vom Verrechnungskonto ab – häufig überraschend, weil kein Verkauf stattgefunden hat. Sorgen Sie zum Jahreswechsel für ausreichend Deckung, sonst meldet die Bank den Vorgang dem Finanzamt.

Thesaurierend, ausschüttend, ausländisch

Bei ausschüttenden Fonds mindern die Ausschüttungen den Basisertrag; liegen sie darüber, entfällt die Vorabpauschale vollständig. Bei thesaurierenden Fonds greift sie dagegen regelmäßig. Entscheidend ist zusätzlich, wo das Depot liegt: Inländische Stellen rechnen automatisch ab, ausländische Broker tun nichts – dort müssen Sie Basiszins, Rücknahmepreise und Teilfreistellung selbst ermitteln und über die Anlage KAP-INV erklären.

Wo es in der Praxis teuer wird

  • Versteuerte Vorabpauschalen werden nach Depotübertrag nicht fortgeschrieben – beim Verkauf droht Doppelbesteuerung
  • Falscher Teilfreistellungssatz bei Misch-, Strategie- und Dachfonds
  • Vorabpauschale bei Auslandsdepots über Jahre nicht erklärt
  • Unterjähriger Kauf ohne zeitanteilige Kürzung des Basisertrags
  • Nicht ausgeschöpfter Sparerpauschbetrag, obwohl Steuer abgebucht wurde

Roland Elias, Steuerberater

Geschäftsführer der Ratisbona Steuerberatungsgesellschaft mbH in Regensburg. Schwerpunkt: Besteuerung von Aktien, Fonds und Termingeschäften für Privatanleger, Trader und vermögensverwaltende Gesellschaften. Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg.

Fachlich geprüft am 1.9.2026 · Rechtsstand 2026

FAQ

Häufige Fragen zur Vorabpauschale

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