Anlage KAP vom Steuerberater erstellen und prüfen lassen

Die Anlage KAP besteht nicht darin, Zahlen aus einer Steuerbescheinigung abzuschreiben. Sobald mehrere Depots, ausländische Broker oder Fonds ohne deutschen Steuerabzug hinzukommen, müssen Werte zusammengeführt, getrennt und belegt werden. Genau das übernehmen wir – als vollständige Erklärung oder als Spezialbaustein für Ihre bestehende Kanzlei.

Typische Fälle

Woran es in der Praxis scheitert

Mehrere Steuerbescheinigungen passen nicht zueinander
KAP, KAP-INV und KAP-BET werden verwechselt
Auslandserträge wurden vom Broker nicht für Deutschland aufbereitet
Anträge auf Günstigerprüfung oder Überprüfung des Steuerabzugs fehlen

Welche Anlage für welchen Fall?

Die Anlage KAP erfasst klassische Kapitalerträge und Anträge zum Steuerabzug. KAP-INV betrifft Investmenterträge ohne inländischen Steuerabzug, KAP-BET gesondert festgestellte Beteiligungserträge. Wir ordnen jeden Wert der richtigen Anlage zu und vermeiden doppelte oder fehlende Angaben.

Prüfung statt bloßer Übernahme

Banken kennen nur die Daten im eigenen System. Wir gleichen Bescheinigungen, Verlusttöpfe, Freistellungsaufträge, Quellensteuer und Anschaffungsdaten über alle Institute hinweg ab. Das klingt zunächst nach Formalität. In der Praxis entscheidet genau dieser Abgleich über Nachzahlung oder Erstattung.

  • Günstigerprüfung und Überprüfung des Steuereinbehalts
  • Depotübergreifende Verlustverrechnung
  • Vorabpauschalen und Teilfreistellungen
  • Quellensteuer und ausländische Erträge
  • Ersatzbemessungsgrundlagen und fehlende Anschaffungsdaten

Diese Unterlagen benötigen wir

Für eine belastbare Bearbeitung brauchen wir die Jahressteuerbescheinigungen, Erträgnisaufstellungen, Broker-Jahresreports, Verlustbescheinigungen und gegebenenfalls ursprüngliche Kaufabrechnungen. Wir nennen Ihnen nach der Vorprüfung konkret, was in Ihrem Fall fehlt – nicht mehr und nicht weniger.

Roland Elias, Steuerberater

Geschäftsführer der Ratisbona Steuerberatungsgesellschaft mbH in Regensburg. Schwerpunkt: Besteuerung von Aktien, Fonds und Termingeschäften für Privatanleger, Trader und vermögensverwaltende Gesellschaften. Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg.

Fachlich geprüft am 24.9.2026 · Rechtsstand 2026

FAQ

Fragen zu Anlage KAP erstellen und prüfen lassen

Klarheit über Ihre Kapitalerträge – Beratung buchen

Schildern Sie kurz Ihre Depots, Broker und offenen Fragen. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob und wo sich eine Zusammenarbeit lohnt.

Unverbindlich · vertraulich · Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags