Nicht erklärte Kapitalerträge geordnet nacherklären

Nicht erklärte Kapitalerträge werden nicht dadurch kleiner, dass man sie liegen lässt. Wer einen Auslandsbroker genutzt, Vorabpauschalen übersehen oder Reports falsch eingeordnet hat, sollte zuerst den Sachverhalt vollständig erfassen. Danach lässt sich entscheiden, welche Erklärungen und rechtlichen Schritte tatsächlich notwendig sind.

Typische Fälle

Woran es in der Praxis scheitert

Auslandsbroker über mehrere Jahre nicht in der Erklärung angegeben
Dividenden oder Veräußerungsgewinne wurden übersehen
Vorabpauschalen aus ausländischen Fonds fehlen
Das Finanzamt hat bereits Auslandsdaten oder Rückfragen angekündigt

Zuerst vollständige Bestandsaufnahme

Wir klären betroffene Jahre, Konten, Depots, Produkte und bereits ergangene Bescheide. Erst wenn das Gesamtbild steht, werden Zahlen an das Finanzamt übermittelt. Stückweise Erklärungen schaffen neue Widersprüche und sind regelmäßig der falsche Weg.

  • Alle Broker und Konten je Kalenderjahr
  • Jahresreports und Transaktionsdaten
  • Bereits abgegebene Erklärungen und Bescheide
  • Schriftverkehr oder angekündigte Prüfungen
  • Quellensteuer und bereits gezahlte ausländische Steuer

Steuerliche Aufarbeitung

Wir ermitteln Erträge, Verluste, Fondsbesteuerung und anrechenbare Quellensteuer nach Jahren. Dabei prüfen wir auch entlastende Positionen. Eine Nacherklärung soll vollständig sein – sie ist aber keine Einladung, zulässige Verluste oder Anrechnungen zu verschenken.

Berichtigung oder weitere Schritte

Welche Erklärung gegenüber dem Finanzamt erforderlich ist, hängt von Kenntnisstand, Zeitablauf und Einzelfall ab. Wir geben deshalb keine pauschale Zusage einer strafbefreienden Wirkung. Wenn steuerstrafrechtliche Beratung notwendig ist, stimmen wir das Vorgehen mit entsprechend spezialisierten Berufsträgern ab.

Roland Elias, Steuerberater

Geschäftsführer der Ratisbona Steuerberatungsgesellschaft mbH in Regensburg. Schwerpunkt: Besteuerung von Aktien, Fonds und Termingeschäften für Privatanleger, Trader und vermögensverwaltende Gesellschaften. Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg.

Fachlich geprüft am 24.9.2026 · Rechtsstand 2026

FAQ

Fragen zu Kapitalerträge nacherklären

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