Produkteinordnung ist die halbe Steuer
Wir ordnen jedes Instrument sauber ein und dokumentieren die Einordnung nachvollziehbar – das ist die Grundlage jeder belastbaren Erklärung und jeder Diskussion mit dem Finanzamt.
- Futures und Optionen: Termingeschäfte im Sinne des § 20 Abs. 2 EStG
- CFDs: nach Verwaltungsauffassung Termingeschäfte
- Optionsscheine und Zertifikate: sonstige Kapitalforderungen
- Stillhaltergeschäfte: Prämien als Einnahmen, Glattstellung mindert diese
- Krypto-Derivate und Perpetuals: Einzelfallprüfung erforderlich