Termingeschäfte, Futures und CFDs steuerlich richtig behandeln

Kaum ein Bereich ist so fehleranfällig wie die Besteuerung von Derivaten. Produkte, die wirtschaftlich gleich wirken, werden steuerlich unterschiedlich behandelt: Ein Future ist ein Termingeschäft, ein Optionsschein ein Zertifikat, ein CFD wird von der Finanzverwaltung als Termingeschäft eingeordnet. Davon hängt ab, wie Verluste verrechnet werden dürfen.

Typische Fälle

Woran es in der Praxis scheitert

Broker-Reports in Fremdwährung und ohne deutsche Steuerlogik
Zehntausende Trades, die aggregiert und plausibilisiert werden müssen
Glattstellungskosten und Stillhalterprämien falsch zugeordnet
Steuer höher als der tatsächliche Jahresgewinn

Produkteinordnung ist die halbe Steuer

Wir ordnen jedes Instrument sauber ein und dokumentieren die Einordnung nachvollziehbar – das ist die Grundlage jeder belastbaren Erklärung und jeder Diskussion mit dem Finanzamt.

  • Futures und Optionen: Termingeschäfte im Sinne des § 20 Abs. 2 EStG
  • CFDs: nach Verwaltungsauffassung Termingeschäfte
  • Optionsscheine und Zertifikate: sonstige Kapitalforderungen
  • Stillhaltergeschäfte: Prämien als Einnahmen, Glattstellung mindert diese
  • Krypto-Derivate und Perpetuals: Einzelfallprüfung erforderlich

Verlustverrechnung bei Termingeschäften

Die frühere Verlustverrechnungsbeschränkung von 20.000 Euro für Termingeschäfte wurde gestrichen; Verluste aus Termingeschäften sind wieder uneingeschränkt mit Kapitalerträgen verrechenbar. Für offene Altjahre ist die Rechtslage weiterhin relevant, weil Bescheide teils vorläufig ergangen sind. Wir prüfen Ihre Altbescheide auf Korrekturbedarf und sichern noch offene Verrechnungspotenziale.

Auswertung großer Handelsvolumina

Für Interactive Brokers, Trade Republic, Captrader, IG, Lynx und ähnliche Anbieter bereiten wir Jahresreports strukturiert auf: Umrechnung in Euro, Trennung nach Produktarten, Zuordnung von Gebühren und Finanzierungskosten sowie Abstimmung mit der Anlage KAP. Sie erhalten eine prüffähige Aufstellung, die auch einer Rückfrage des Finanzamts standhält.

Roland Elias, Steuerberater

Geschäftsführer der Ratisbona Steuerberatungsgesellschaft mbH in Regensburg. Schwerpunkt: Besteuerung von Aktien, Fonds und Termingeschäften für Privatanleger, Trader und vermögensverwaltende Gesellschaften. Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg.

Fachlich geprüft am 1.9.2026 · Rechtsstand 2026

FAQ

Fragen zu Termingeschäfte, Futures & CFDs

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