Aktien und Wertpapiere richtig versteuern

Kursgewinne, Dividenden und Zinsen unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Klingt einfach, ist es in der Praxis selten: Sobald mehrere Depots, ausländische Broker, Depotüberträge oder Altbestände im Spiel sind, stimmt der Steuerabzug der Bank oft nicht mit dem tatsächlich richtigen Ergebnis überein.

Typische Fälle

Woran es in der Praxis scheitert

Mehrere Depots, aber nur ein Sparerpauschbetrag verteilt
Depotübertrag ohne Anschaffungsdaten – die Bank versteuert pauschal
Kein Steuerabzug bei ausländischen Brokern
Verluste liegen auf dem falschen Depot

Was wir für Sie übernehmen

Wir prüfen die Steuerbescheinigungen aller Depots, rekonstruieren fehlende Anschaffungsdaten, ordnen Erträge korrekt zu und erstellen die Anlage KAP inklusive KAP-INV und KAP-BET.

  • Vollständige Auswertung aller Steuerbescheinigungen und Erträgnisaufstellungen
  • Prüfung des Steuerabzugs der Bank auf Fehler zu Ihren Lasten
  • Günstigerprüfung: greift der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent?
  • Optimale Verteilung von Freistellungsaufträgen über alle Institute
  • Antrag auf Verlustbescheinigung fristgerecht bis 15. Dezember

Ersatzbemessungsgrundlage vermeiden

Fehlen der Bank die Anschaffungsdaten – typisch nach einem Depotübertrag oder Bankwechsel – setzt sie 30 Prozent des Veräußerungserlöses als Ersatzbemessungsgrundlage an. Das ist regelmäßig deutlich zu hoch. Über die Steuererklärung holen wir die tatsächlichen Anschaffungskosten zurück in die Berechnung und die zu viel gezahlte Steuer für Sie heraus.

Altbestände und Sonderfälle

Vor 2009 erworbene Wertpapiere, Kapitalmaßnahmen, Spin-offs, Aktientausch, Sachdividenden und wertlose Ausbuchungen werden von Banken uneinheitlich behandelt. Wir bewerten diese Vorgänge einzeln und begründen die richtige Behandlung gegenüber dem Finanzamt.

Roland Elias, Steuerberater

Geschäftsführer der Ratisbona Steuerberatungsgesellschaft mbH in Regensburg. Schwerpunkt: Besteuerung von Aktien, Fonds und Termingeschäften für Privatanleger, Trader und vermögensverwaltende Gesellschaften. Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg.

Fachlich geprüft am 1.9.2026 · Rechtsstand 2026

FAQ

Fragen zu Aktien & Wertpapiere

Klarheit über Ihre Kapitalerträge – Beratung buchen

Schildern Sie kurz Ihre Depots, Broker und offenen Fragen. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob und wo sich eine Zusammenarbeit lohnt.

Unverbindlich · vertraulich · Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags