Ausländische Broker, Depots und Quellensteuer

Bei Depots im Ausland gibt es keinen deutschen Steuerabzug. Sämtliche Kapitalerträge müssen selbst erklärt werden – vollständig, in Euro umgerechnet und getrennt nach Ertragsarten. Hinzu kommt die Quellensteuer des Quellenstaats, die nur bis zur anrechenbaren Höhe gegengerechnet werden kann.

Typische Fälle

Woran es in der Praxis scheitert

Erträge bei Auslandsbrokern nie erklärt
Quellensteuer aus der Schweiz oder Frankreich nicht zurückgeholt
Fremdwährungskonten und Währungsgewinne unklar behandelt
Unsicherheit über Melde- und Anzeigepflichten

Vollständige Deklaration statt Schätzung

Wir übernehmen die vollständige Aufbereitung Ihrer Auslandsdepots und erklären sie in den Anlagen KAP, KAP-INV und AUS.

  • Umrechnung aller Erträge und Veräußerungen nach den maßgeblichen Kursen
  • Trennung nach Dividenden, Zinsen, Fondserträgen, Derivaten und Währungsgeschäften
  • Ermittlung der Vorabpauschale für thesaurierende Auslandsfonds
  • Anrechnung ausländischer Quellensteuer bis zur Höchstgrenze

Quellensteuer anrechnen und erstatten lassen

Nach den Doppelbesteuerungsabkommen ist die Quellensteuer regelmäßig auf 15 Prozent begrenzt und in dieser Höhe anrechenbar. Behält der Quellenstaat mehr ein – etwa die Schweiz mit 35 Prozent oder Frankreich mit 25 bis 30 Prozent –, ist der übersteigende Teil im Ausland zu erstatten. Wir prüfen die Erstattungswege, Fristen und Formulare und begleiten das Verfahren.

Nacherklärung mit klarem Kopf

Wurden Auslandserträge in der Vergangenheit nicht erklärt, ist eine geordnete Nacherklärung der richtige Weg – strukturiert, vollständig und aus eigener Initiative. Durch den automatischen Informationsaustausch liegen den Finanzbehörden viele Auslandsdaten ohnehin vor. Wir bewerten Ihren Fall vertraulich und zeigen den Weg zurück in die Rechtssicherheit auf.

Roland Elias, Steuerberater

Geschäftsführer der Ratisbona Steuerberatungsgesellschaft mbH in Regensburg. Schwerpunkt: Besteuerung von Aktien, Fonds und Termingeschäften für Privatanleger, Trader und vermögensverwaltende Gesellschaften. Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg.

Fachlich geprüft am 1.9.2026 · Rechtsstand 2026

FAQ

Fragen zu Ausländische Broker & Quellensteuer

Klarheit über Ihre Kapitalerträge – Beratung buchen

Schildern Sie kurz Ihre Depots, Broker und offenen Fragen. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob und wo sich eine Zusammenarbeit lohnt.

Unverbindlich · vertraulich · Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags