ETF & Fonds

ETF-Besteuerung: Vorabpauschale Schritt für Schritt berechnen

20.1.2026 · Lesezeit 7 Min.

Die Vorabpauschale sorgt jedes Jahr für Rückfragen: Warum wird Steuer fällig, obwohl nichts verkauft und nichts ausgeschüttet wurde? Dieser Beitrag erklärt die Systematik, die Berechnung und die typischen Fehlerquellen.

Warum es die Vorabpauschale gibt

Thesaurierende Fonds schütten nichts aus. Ohne eine Mindestbesteuerung könnten Anleger die Steuer auf Fondserträge über Jahrzehnte aufschieben. Die Vorabpauschale stellt deshalb sicher, dass zumindest ein risikoloser Basisertrag jährlich versteuert wird.

Wichtig: Es handelt sich um eine Vorwegbesteuerung, nicht um eine Zusatzsteuer. Bereits versteuerte Vorabpauschalen erhöhen die Anschaffungskosten und mindern damit den steuerpflichtigen Gewinn beim späteren Verkauf.

Die Berechnung in vier Schritten

Die Rechenlogik ist überschaubar, die Tücke liegt in den Details – etwa bei unterjährigen Käufen, bei denen der Basisertrag zeitanteilig gekürzt wird.

  • Basisertrag = Rücknahmepreis zum Jahresanfang × Basiszins × 0,7
  • Vorabpauschale = Basisertrag abzüglich der Ausschüttungen des Jahres
  • Deckelung auf die tatsächliche Wertsteigerung des Kalenderjahres
  • Kürzung um die Teilfreistellung, bei Aktienfonds 30 Prozent

Was bei ausländischen Depots gilt

Deutsche depotführende Stellen berechnen die Vorabpauschale automatisch und ziehen die Steuer meist im Januar vom Verrechnungskonto ein. Bei ausländischen Brokern passiert nichts – die Erklärung liegt vollständig beim Anleger, über die Anlage KAP-INV.

Wer das über Jahre versäumt hat, sollte die Beträge geordnet nacherklären. Das ist deutlich unkomplizierter, als viele befürchten, sofern es aus eigener Initiative und vollständig geschieht.

Häufige Fehler

Drei Fehler sehen wir in der Praxis besonders oft und sie kosten regelmäßig vierstellige Beträge.

  • Fehlende Fortschreibung der versteuerten Vorabpauschalen – führt beim Verkauf zur Doppelbesteuerung
  • Falscher Teilfreistellungssatz bei Misch- und Strategiefonds
  • Nicht beachteter Bestandsschutz für Altanteile aus der Zeit vor 2009

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Roland Elias, Steuerberater

Geschäftsführer der Ratisbona Steuerberatungsgesellschaft mbH in Regensburg. Schwerpunkt: Besteuerung von Aktien, Fonds und Termingeschäften für Privatanleger, Trader und vermögensverwaltende Gesellschaften. Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg.

Fachlich geprüft am 1.9.2026 · Rechtsstand 2026

Alle Inhalte dienen der allgemeinen Information, geben den Rechtsstand 2026 wieder und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.

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