Rechner
Kapitalertragsteuer-Rechner 2026: Steuer und Soli berechnen
24.9.2026 · Lesezeit 7 Min.
Wie viel bleibt von Zinsen, Dividenden oder einem realisierten Kursgewinn? Der Rechner liefert eine schnelle Orientierung. Der entscheidende Punkt ist aber nicht nur der Steuersatz. Verluste, Teilfreistellungen und Quellensteuer können das Ergebnis deutlich verändern.
Kapitalertragsteuer berechnen
Vereinfachte Berechnung für private Kapitalerträge.
Vereinfachte Orientierung ohne Verlustverrechnung, Teilfreistellung, anrechenbare Quellensteuer und Günstigerprüfung. Die Berechnung ersetzt keine individuelle Beratung.
So rechnet der Kapitalertragsteuer-Rechner
Geben Sie die steuerlich relevanten Kapitalerträge, den noch verfügbaren Sparerpauschbetrag und gegebenenfalls den Kirchensteuersatz ein. Der Rechner zieht zunächst den Freibetrag ab und berechnet anschließend Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Ohne Kirchensteuer beträgt die Belastung 26,375 Prozent des steuerpflichtigen Betrags. Bei Kirchensteuer wird diese als Sonderausgabe bereits in der Formel für die Kapitalertragsteuer berücksichtigt. Deshalb dürfen die Prozentsätze nicht einfach addiert werden.
Was der Rechner bewusst nicht pauschal abbildet
Ein Online-Rechner kennt weder Ihr Depot noch Ihre übrigen Einkünfte. Er ist deshalb eine Orientierung, keine Steuererklärung.
- Aktien- und sonstige Verlusttöpfe
- Teilfreistellung bei Aktien-, Misch- und Immobilienfonds
- Anrechenbare ausländische Quellensteuer
- Bereits versteuerte Vorabpauschalen
- Günstigerprüfung bei persönlichem Steuersatz unter 25 Prozent
Schauen wir uns ein Beispiel an
Bei 5.000 Euro Kapitalerträgen und 1.000 Euro verfügbarem Sparerpauschbetrag bleiben 4.000 Euro steuerpflichtig. Ohne Kirchensteuer entstehen 1.000 Euro Kapitalertragsteuer und 55 Euro Solidaritätszuschlag. Unterm Strich verbleiben 3.945 Euro nach Steuer aus dem Betrag oberhalb des Freibetrags.
Liegt gleichzeitig ein bescheinigter Verlust bei einer anderen Bank vor, kann das Ergebnis deutlich niedriger ausfallen. Genau deshalb sollte eine Berechnung über alle Depots erfolgen und nicht nur je Bank.
Kapitalertragsteuer oder Abgeltungsteuer?
Die Begriffe werden häufig gleich verwendet. Genau genommen bezeichnet Kapitalertragsteuer den Steuerabzug, den die Bank vornimmt. Abgeltungsteuer beschreibt den gesonderten Steuersatz und die grundsätzlich abgeltende Wirkung. Die Unterscheidung wird wichtig, wenn der Bankabzug über die Anlage KAP überprüft oder korrigiert wird.
Passende Leistung
Anlage KAP erstellen und prüfen lassen
KAP, KAP-INV und KAP-BET vollständig ausfüllen, Bankwerte kontrollieren und steuerliche Anträge gezielt nutzen.
Zur LeistungsseiteAmtliche Grundlagen
Weitere Beiträge zum Thema
Alle Inhalte dienen der allgemeinen Information, geben den Rechtsstand 2026 wieder und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.