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Kapitalertragsteuer-Rechner 2026: Steuer und Soli berechnen

24.9.2026 · Lesezeit 7 Min.

Wie viel bleibt von Zinsen, Dividenden oder einem realisierten Kursgewinn? Der Rechner liefert eine schnelle Orientierung. Der entscheidende Punkt ist aber nicht nur der Steuersatz. Verluste, Teilfreistellungen und Quellensteuer können das Ergebnis deutlich verändern.

Kapitalertragsteuer berechnen

Vereinfachte Berechnung für private Kapitalerträge.

Steuerpflichtig

4.000,00 €

Kapitalertragsteuer

1.000,00 €

Solidaritätszuschlag

55,00 €

Kirchensteuer

0,00 €

Gesamtbelastung

1.055,00 €

Vereinfachte Orientierung ohne Verlustverrechnung, Teilfreistellung, anrechenbare Quellensteuer und Günstigerprüfung. Die Berechnung ersetzt keine individuelle Beratung.

So rechnet der Kapitalertragsteuer-Rechner

Geben Sie die steuerlich relevanten Kapitalerträge, den noch verfügbaren Sparerpauschbetrag und gegebenenfalls den Kirchensteuersatz ein. Der Rechner zieht zunächst den Freibetrag ab und berechnet anschließend Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Ohne Kirchensteuer beträgt die Belastung 26,375 Prozent des steuerpflichtigen Betrags. Bei Kirchensteuer wird diese als Sonderausgabe bereits in der Formel für die Kapitalertragsteuer berücksichtigt. Deshalb dürfen die Prozentsätze nicht einfach addiert werden.

Was der Rechner bewusst nicht pauschal abbildet

Ein Online-Rechner kennt weder Ihr Depot noch Ihre übrigen Einkünfte. Er ist deshalb eine Orientierung, keine Steuererklärung.

  • Aktien- und sonstige Verlusttöpfe
  • Teilfreistellung bei Aktien-, Misch- und Immobilienfonds
  • Anrechenbare ausländische Quellensteuer
  • Bereits versteuerte Vorabpauschalen
  • Günstigerprüfung bei persönlichem Steuersatz unter 25 Prozent

Schauen wir uns ein Beispiel an

Bei 5.000 Euro Kapitalerträgen und 1.000 Euro verfügbarem Sparerpauschbetrag bleiben 4.000 Euro steuerpflichtig. Ohne Kirchensteuer entstehen 1.000 Euro Kapitalertragsteuer und 55 Euro Solidaritätszuschlag. Unterm Strich verbleiben 3.945 Euro nach Steuer aus dem Betrag oberhalb des Freibetrags.

Liegt gleichzeitig ein bescheinigter Verlust bei einer anderen Bank vor, kann das Ergebnis deutlich niedriger ausfallen. Genau deshalb sollte eine Berechnung über alle Depots erfolgen und nicht nur je Bank.

Kapitalertragsteuer oder Abgeltungsteuer?

Die Begriffe werden häufig gleich verwendet. Genau genommen bezeichnet Kapitalertragsteuer den Steuerabzug, den die Bank vornimmt. Abgeltungsteuer beschreibt den gesonderten Steuersatz und die grundsätzlich abgeltende Wirkung. Die Unterscheidung wird wichtig, wenn der Bankabzug über die Anlage KAP überprüft oder korrigiert wird.

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Amtliche Grundlagen

Roland Elias, Steuerberater

Geschäftsführer der Ratisbona Steuerberatungsgesellschaft mbH in Regensburg. Schwerpunkt: Besteuerung von Aktien, Fonds und Termingeschäften für Privatanleger, Trader und vermögensverwaltende Gesellschaften. Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg.

Fachlich geprüft am 24.9.2026 · Rechtsstand 2026

Alle Inhalte dienen der allgemeinen Information, geben den Rechtsstand 2026 wieder und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.

FAQ

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen zu diesem Thema – kurz beantwortet.

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