Steuererklärung
Anlage KAP, KAP-INV und KAP-BET richtig ausfüllen
10.3.2026 · Lesezeit 9 Min.
Die Anlage KAP ist die Schaltzentrale für Kapitalerträge – und die häufigste Fehlerquelle in der Steuererklärung von Anlegern. Dieser Beitrag erklärt, welche der drei Anlagen Sie brauchen, welche Werte wohin gehören und welche Unterlagen Sie vorher zusammenstellen sollten.
Drei Anlagen, drei Aufgaben
Die Anlage KAP erfasst die laufenden Kapitalerträge, den einbehaltenen Steuerabzug, die Verlusttöpfe und die Anträge auf Günstigerprüfung oder Überprüfung des Steuereinbehalts.
Die Anlage KAP-INV ist ausschließlich für Investmenterträge gedacht, die ohne deutschen Steuerabzug zugeflossen sind – typischerweise bei ausländischen Depots, einschließlich der Vorabpauschale thesaurierender Fonds. Die Anlage KAP-BET betrifft Erträge aus Beteiligungen, die gesondert und einheitlich festgestellt wurden.
Diese Unterlagen brauchen Sie
Vollständigkeit ist wichtiger als Schnelligkeit. Mit diesen Dokumenten lässt sich jede Zeile belegen.
- Steuerbescheinigung jeder depotführenden Stelle für das Jahr
- Jahressteuerreport beziehungsweise Erträgnisaufstellung, besonders bei Auslandsbrokern
- Verlustbescheinigung, sofern bis zum 15. Dezember beantragt
- Nachweise über Anschaffungsdaten bei übertragenen Beständen
- Belege über einbehaltene ausländische Quellensteuer
Die wichtigsten Angaben im Überblick
Die Zeilennummern ändern sich von Jahr zu Jahr, die Systematik bleibt gleich. Orientieren Sie sich an den Buchstabenfeldern der Steuerbescheinigung: Die Bank weist dort Kapitalerträge, Gewinne aus Aktienveräußerungen, Verlusttöpfe, nicht ausgeglichene Verluste, Sparerpauschbetrag sowie abgeführte Steuern getrennt aus. Genau diese Blöcke werden in die Anlage KAP übernommen.
Bei mehreren Depots werden die Werte nicht einfach addiert, sondern getrennt nach Ertrags- und Verlustart zusammengeführt. Aktienverluste bleiben in ihrem eigenen Topf, Termingeschäfte und sonstige Verluste in ihren.
Wann sich die Abgabe trotz Steuerabzug lohnt
Auch wenn die Bank bereits Steuer abgeführt hat, führt die Anlage KAP häufig zu einer Erstattung.
- Der Sparerpauschbetrag wurde nicht vollständig ausgeschöpft
- Verluste liegen auf einem anderen Depot als die Gewinne
- Der persönliche Steuersatz liegt unter 25 Prozent (Günstigerprüfung)
- Ausländische Quellensteuer ist noch anzurechnen
- Die Bank hat eine Ersatzbemessungsgrundlage von 30 Prozent angesetzt
- Kirchensteuer wurde abgeführt, obwohl keine Kirchensteuerpflicht besteht
Typische Fehler
Am häufigsten sehen wir: Auslandserträge werden in der Anlage KAP statt in der KAP-INV erfasst, die Vorabpauschale wird vergessen, Verlustbescheinigungen werden zu spät beantragt und Fremdwährungsbeträge werden mit dem Jahresendkurs statt mit dem Zuflusskurs umgerechnet. Jeder dieser Punkte führt zu Rückfragen des Finanzamts oder zu bares Geld kostenden Fehlansätzen.
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Abgeltungsteuer, Sparerpauschbetrag, Günstigerprüfung und Depotüberträge sauber deklariert und vorausschauend gestaltet.
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