Ausland
Dividenden versteuern: Quellensteuer, Freibetrag und Anrechnung
24.9.2026 · Lesezeit 7 Min.
Dividenden sind für viele Anleger das Herzstück des Depots. Bei ausländischen Aktien wird die Ausschüttung aber oft doppelt belastet: im Quellenstaat und in Deutschland. Wer das System kennt, holt jedes Jahr bares Geld zurück.
Besteuerung in Deutschland
Dividenden unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Soli, soweit der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist. Bei deutschen Aktien behält die Gesellschaft bzw. die Bank die Steuer direkt ein.
Ausländische Quellensteuer
Viele Staaten behalten auf Dividenden Quellensteuer ein, etwa die Schweiz 35 Prozent, Frankreich 25 Prozent (bzw. 12,8 Prozent bei Vorlage von Formularen) oder die USA 15 Prozent mit W-8BEN. In Deutschland anrechenbar sind nach den Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel maximal 15 Prozent.
Der darüber hinausgehende Teil ist nur im Quellenstaat erstattungsfähig – mit eigenen Formularen und Fristen, in der Schweiz etwa drei Jahre.
Typische Fehler
Folgende Punkte kosten Dividendenanleger regelmäßig Geld:
- Quellensteuer wird nicht angerechnet, weil kein Steuerabzug in Deutschland erfolgt (Freibetrag, Verluste)
- Erstattungsfristen im Ausland werden versäumt
- Ausländische Broker: Dividenden werden gar nicht erklärt
- Nicht anrechenbare Quellensteuer verfällt bei Verlustvorträgen
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