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Ausländische Depots: Erträge erklären und Quellensteuer zurückholen

24.2.2026 · Lesezeit 6 Min.

Wer über einen ausländischen Broker handelt, profitiert oft von niedrigen Gebühren – übernimmt aber die vollständige steuerliche Verantwortung. Dieser Beitrag zeigt, welche Schritte jährlich nötig sind.

Kein Steuerabzug bedeutet volle Erklärungspflicht

Ausländische Institute führen keine deutsche Abgeltungsteuer ab. Sämtliche Dividenden, Zinsen, Fondserträge, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne müssen selbst ermittelt und erklärt werden.

Die Erträge sind in Euro umzurechnen. Maßgeblich ist der Kurs im Zeitpunkt des Zuflusses; für Massenvorgänge sind vereinfachte, aber konsistent angewandte Verfahren üblich.

Quellensteuer: anrechnen oder erstatten lassen

Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen begrenzen die Quellensteuer auf 15 Prozent. Bis zu dieser Höhe wird sie auf die deutsche Steuer angerechnet. Was darüber hinaus einbehalten wurde, ist beim ausländischen Fiskus zu beantragen.

  • USA: 15 Prozent bei gültigem W-8BEN, sonst deutlich höher
  • Schweiz: 35 Prozent Verrechnungssteuer, 20 Prozentpunkte erstattungsfähig
  • Frankreich und Italien: Erstattungsverfahren mit eigenen Formularen und Fristen

Jährliche Routine statt Jahresendstress

Wir empfehlen eine feste Routine: Jahresreport ziehen, Positionen kategorisieren, Vorabpauschale ermitteln, Quellensteuerbelege sammeln, Erstattungsanträge stellen. Einmal aufgesetzt, ist das jedes Jahr eine Frage weniger Stunden – und schafft dauerhaft Rechtssicherheit.

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Kein deutscher Steuerabzug, Fremdwährung, Quellensteueranrechnung und Meldepflichten – strukturiert und rechtssicher gelöst.

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Roland Elias, Steuerberater

Geschäftsführer der Ratisbona Steuerberatungsgesellschaft mbH in Regensburg. Schwerpunkt: Besteuerung von Aktien, Fonds und Termingeschäften für Privatanleger, Trader und vermögensverwaltende Gesellschaften. Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg.

Fachlich geprüft am 1.9.2026 · Rechtsstand 2026

Alle Inhalte dienen der allgemeinen Information, geben den Rechtsstand 2026 wieder und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.

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