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Interactive Brokers in der Steuererklärung: Reports richtig auswerten

24.9.2026 · Lesezeit 10 Min.

Ein Activity Statement ist ein Handelsreport, keine deutsche Steuerbescheinigung. Wer nur den ausgewiesenen Gesamtgewinn übernimmt, vermischt schnell Ertragsarten, Fremdwährungen und steuerlich unterschiedliche Produkte. Wir schauen deshalb nicht auf eine einzige Zahl, sondern auf die Überleitung.

Welche Reports benötigt werden

Ausgangspunkt ist ein vollständiger Jahresreport für das gesamte Konto. Bei komplexen Fällen benötigen wir zusätzlich exportierbare Transaktionsdaten und die Vorjahresbestände, damit Eröffnungswerte, Anschaffungskosten und realisierte Ergebnisse abgestimmt werden können.

  • Activity Statement für das Kalenderjahr
  • Trades beziehungsweise Flex-Query-Export
  • Corporate Actions und Dividend Reports
  • Withholding-Tax-Angaben
  • Kontostände und offene Positionen zum Jahreswechsel

Warum die Gesamtzahl nicht genügt

Aktienveräußerungen, Dividenden, Zinsen, Optionen, Futures und Währungsvorgänge können unterschiedlichen Regeln folgen. Hinzu kommt, dass Berichtswährung und steuerlich maßgeblicher Euro-Wert nicht dasselbe sein müssen. Der entscheidende Punkt ist eine konsistente Umrechnung zum relevanten Zeitpunkt.

Gebühren und Zahlungen werden ebenfalls nicht pauschal gleich behandelt. Jede Kategorie braucht eine nachvollziehbare Zuordnung.

Optionen und Futures sauber trennen

Bei Optionen sind Prämie, Glattstellung, Verfall und Ausübung zu unterscheiden. Futures werden regelmäßig über tägliche Ausgleichszahlungen abgerechnet. Ein wirtschaftlicher Jahresgewinn kann daher anders dargestellt sein als die Summe, die in die deutsche Erklärung gehört.

Optionsscheine sind wiederum keine börsengehandelten Optionen. Ähnliche Namen bedeuten steuerlich nicht automatisch dieselbe Behandlung.

Quellensteuer und Fremdwährung

Auf ausländische Dividenden einbehaltene Quellensteuer ist nur im Rahmen der deutschen Regeln und des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens anrechenbar. Fremdwährungsguthaben können zusätzlich eigene steuerliche Vorgänge auslösen. Beides muss getrennt vom Wertpapierergebnis geprüft werden.

So entsteht eine prüffähige Überleitung

Wir stimmen Anfangs- und Endbestände, Einzahlungen, Auszahlungen und Ergebnisse ab. Danach werden die steuerlichen Kategorien in Euro zusammengeführt und mit den Anlagen KAP beziehungsweise KAP-INV verknüpft. So lässt sich jede Summe vom Formular zurück bis zum Broker-Report erklären.

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Roland Elias, Steuerberater

Geschäftsführer der Ratisbona Steuerberatungsgesellschaft mbH in Regensburg. Schwerpunkt: Besteuerung von Aktien, Fonds und Termingeschäften für Privatanleger, Trader und vermögensverwaltende Gesellschaften. Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg.

Fachlich geprüft am 24.9.2026 · Rechtsstand 2026

Alle Inhalte dienen der allgemeinen Information, geben den Rechtsstand 2026 wieder und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.

FAQ

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen zu diesem Thema – kurz beantwortet.

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