Grundlagen
Sparerpauschbetrag & Freistellungsauftrag: 1.000 Euro richtig nutzen
24.9.2026 · Lesezeit 6 Min.
Der Sparerpauschbetrag ist der einzige Freibetrag, den Anleger für Kapitalerträge haben. Er wird automatisch nur dann berücksichtigt, wenn Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen – und genau dabei passieren die meisten Fehler.
Wie hoch ist der Freibetrag?
Seit 2023 beträgt der Sparerpauschbetrag 1.000 Euro pro Person und Jahr, bei zusammenveranlagten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern 2.000 Euro. Tatsächliche Werbungskosten wie Depotgebühren oder Beratungskosten können daneben nicht abgezogen werden.
Auch Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag. Zusammen mit dem Grundfreibetrag können Kinder ohne weitere Einkünfte deutlich höhere Kapitalerträge steuerfrei erzielen – dafür ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) sinnvoll.
Freistellungsaufträge richtig verteilen
Sie können den Betrag frei auf mehrere Banken aufteilen, insgesamt aber höchstens 1.000 bzw. 2.000 Euro. Sinnvoll ist eine Verteilung nach den erwarteten Erträgen – nicht nach Depotgröße.
- Zinskonten mit sicheren Erträgen zuerst bedienen
- Dividendenstarke Depots vor reinen Wachstumsdepots
- Unterjährig anpassen, wenn ein Depot deutlich mehr Ertrag bringt
- Bei Ehegatten gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen – so werden auch Verluste des Partners verrechnet
Ungenutzten Freibetrag zurückholen
Wurde der Freibetrag bei einer Bank nicht ausgeschöpft, während bei einer anderen Steuer einbehalten wurde, erhalten Sie die Differenz über die Anlage KAP zurück. Das gilt rückwirkend für bis zu vier Jahre.
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