Grundlagen

Sparerpauschbetrag & Freistellungsauftrag: 1.000 Euro richtig nutzen

24.9.2026 · Lesezeit 6 Min.

Der Sparerpauschbetrag ist der einzige Freibetrag, den Anleger für Kapitalerträge haben. Er wird automatisch nur dann berücksichtigt, wenn Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen – und genau dabei passieren die meisten Fehler.

Wie hoch ist der Freibetrag?

Seit 2023 beträgt der Sparerpauschbetrag 1.000 Euro pro Person und Jahr, bei zusammenveranlagten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern 2.000 Euro. Tatsächliche Werbungskosten wie Depotgebühren oder Beratungskosten können daneben nicht abgezogen werden.

Auch Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag. Zusammen mit dem Grundfreibetrag können Kinder ohne weitere Einkünfte deutlich höhere Kapitalerträge steuerfrei erzielen – dafür ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) sinnvoll.

Freistellungsaufträge richtig verteilen

Sie können den Betrag frei auf mehrere Banken aufteilen, insgesamt aber höchstens 1.000 bzw. 2.000 Euro. Sinnvoll ist eine Verteilung nach den erwarteten Erträgen – nicht nach Depotgröße.

  • Zinskonten mit sicheren Erträgen zuerst bedienen
  • Dividendenstarke Depots vor reinen Wachstumsdepots
  • Unterjährig anpassen, wenn ein Depot deutlich mehr Ertrag bringt
  • Bei Ehegatten gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen – so werden auch Verluste des Partners verrechnet

Ungenutzten Freibetrag zurückholen

Wurde der Freibetrag bei einer Bank nicht ausgeschöpft, während bei einer anderen Steuer einbehalten wurde, erhalten Sie die Differenz über die Anlage KAP zurück. Das gilt rückwirkend für bis zu vier Jahre.

Passende Leistung

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Roland Elias, Steuerberater

Geschäftsführer der Ratisbona Steuerberatungsgesellschaft mbH in Regensburg. Schwerpunkt: Besteuerung von Aktien, Fonds und Termingeschäften für Privatanleger, Trader und vermögensverwaltende Gesellschaften. Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg.

Fachlich geprüft am 24.9.2026 · Rechtsstand 2026

Alle Inhalte dienen der allgemeinen Information, geben den Rechtsstand 2026 wieder und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.

FAQ

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen zu diesem Thema – kurz beantwortet.

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