Grundlagen
Kapitalertragsteuer: Höhe, Formel und Steuerabzug der Bank
24.9.2026 · Lesezeit 8 Min.
Dieser Beitrag erklärt den Steuerabzug: wie die Bank aus einem Kapitalertrag Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer berechnet und wann dieser Abzug korrigiert werden kann. Für den Gesamtüberblick zur Aktienbesteuerung gibt es einen eigenen Wegweiser.
Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?
Der Steuersatz beträgt 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer und – bei Kirchenmitgliedern – Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent. Weil die Kirchensteuer die Kapitalertragsteuer mindert, ergibt sich nicht einfach die Summe der Sätze.
- Ohne Kirchensteuer: 26,375 Prozent
- Mit 8 Prozent Kirchensteuer (Bayern, Baden-Württemberg): rund 27,82 Prozent
- Mit 9 Prozent Kirchensteuer (übrige Bundesländer): rund 27,99 Prozent
Rechenbeispiel
Ein lediger Anleger ohne Kirchenzugehörigkeit erzielt 3.000 Euro Kursgewinn und hat einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro erteilt. Steuerpflichtig sind 2.000 Euro. Die Bank behält 500 Euro Kapitalertragsteuer und 27,50 Euro Solidaritätszuschlag ein – zusammen 527,50 Euro.
Hat derselbe Anleger bei einer zweiten Bank 1.500 Euro Verlust realisiert, weiß die erste Bank davon nichts. Erst über die Steuererklärung werden beide Depots verrechnet – die Steuer sinkt dann um rund 395 Euro.
Worauf wird Kapitalertragsteuer erhoben?
Erfasst sind praktisch alle privaten Kapitalerträge: Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen, Vorabpauschalen, Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen, Fonds und Zertifikaten sowie Erträge aus Termingeschäften wie Optionen und Futures.
Kryptowährungen und physisches Gold fallen dagegen nicht darunter – sie werden als private Veräußerungsgeschäfte mit Haltefrist behandelt.
Wann sich eine Steuererklärung lohnt
Mit dem Abzug durch die Bank gilt die Steuer grundsätzlich als abgegolten. Eine Erklärung über die Anlage KAP ist aber freiwillig möglich und oft vorteilhaft:
- Verluste und Gewinne liegen bei verschiedenen Banken
- Der Sparerpauschbetrag wurde nicht oder falsch verteilt
- Ausländische Quellensteuer wurde nicht vollständig angerechnet
- Ihr persönlicher Steuersatz liegt unter 25 Prozent (Günstigerprüfung)
- Die Bank hat nach einem Depotübertrag eine Ersatzbemessungsgrundlage angesetzt
Wann eine Erklärung Pflicht ist
Wer Erträge bei ausländischen Brokern ohne deutschen Steuerabzug erzielt, muss diese selbst erklären. Das betrifft etwa Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne bei Interactive Brokers, Lynx (Depot im Ausland), Degiro oder Schweizer Banken. Wird das versäumt, liegt schnell eine Steuerverkürzung vor.
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