Grundlagen
Abgeltungsteuer: Abgeltungswirkung, Pflichtfälle und Ausnahmen
24.9.2026 · Lesezeit 6 Min.
Hier geht es nicht noch einmal um die Berechnung des Steuersatzes, sondern um seine Wirkung: Wann erledigt der Bankabzug die Besteuerung, wann besteht eine Erklärungspflicht und wann gelten besondere Ausnahmen?
Das Prinzip
Private Kapitalerträge werden nach § 32d EStG mit einem gesonderten Steuersatz von 25 Prozent besteuert, unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz. Mit dem Steuerabzug durch eine inländische Bank ist die Steuer grundsätzlich abgegolten.
Pflicht zur Erklärung
In diesen Fällen müssen Sie Kapitalerträge in der Anlage KAP angeben:
- Erträge ohne deutschen Steuerabzug, etwa bei ausländischen Brokern
- Kirchensteuerpflicht, wenn die Bank keine Kirchensteuer einbehalten hat
- Erträge aus Privatdarlehen oder Beteiligungen an Personengesellschaften
Freiwillige Erklärung mit Vorteil
Über die Antragsveranlagung korrigieren Sie Fehler der Bank und verrechnen depotübergreifend. Liegt der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 Prozent, führt die Günstigerprüfung zur Besteuerung mit dem niedrigeren Tarif.
Ausnahmen vom Abgeltungstarif
Bei unternehmerischen Beteiligungen ab 25 Prozent oder ab 1 Prozent mit beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft kann das Teileinkünfteverfahren gewählt werden. Dann sind Finanzierungskosten abziehbar – relevant etwa für Gesellschafter einer Trading-GmbH.
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