Trading-GmbH

ETF oder Einzelaktien in der GmbH?

2.11.2026 · Lesezeit 6 Min.

Privat ist der ETF der Klassiker. In der GmbH sieht die Welt anders aus. Ein ETF ist steuerlich keine Aktie, sondern ein Investmentfonds. Und für Fonds gilt § 8b KStG nicht.

Einzelaktien: die 1,5-Prozent-Welt

Verkauft die GmbH eine Aktie mit Gewinn, sind 95 Prozent steuerfrei. Übrig bleibt eine Belastung von rund 1,5 Prozent. Das ist der Grund, warum die vermögensverwaltende GmbH überhaupt so beliebt ist.

Aktien-ETFs: Teilfreistellung statt § 8b

Für Investmentfonds gilt das Investmentsteuergesetz. Körperschaften erhalten bei Aktienfonds eine Teilfreistellung von 80 Prozent, bei Mischfonds von 40 Prozent. Bei einem Aktien-ETF bleiben also 20 Prozent des Gewinns steuerpflichtig. Bei rund 30 Prozent Steuer ergibt das grob 6 Prozent Belastung – viermal so viel wie bei der Einzelaktie.

Dazu kommt die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs. Sie fällt auch in der GmbH an und muss jedes Jahr in der Buchhaltung erfasst werden.

Schauen wir uns ein Beispiel an

Die GmbH erzielt 100.000 Euro Kursgewinn. Mit Einzelaktien zahlt sie grob 1.500 Euro Steuern. Mit einem Aktien-ETF sind es grob 6.000 Euro. Die genaue Höhe hängt vom Gewerbesteuer-Hebesatz und der Fondsart ab.

Das heißt nicht, dass ETFs in der GmbH falsch sind. Breite Streuung hat ihren Wert. Man sollte die Entscheidung aber bewusst treffen und nicht aus Gewohnheit.

Passende Leistung

Trading-GmbH & vermögensverwaltende GmbH

Kapitalerträge im Betriebsvermögen statt Abgeltungsteuer: Wir rechnen ehrlich vor, ab wann die Struktur trägt – und führen sie sauber.

Zur Leistungsseite

Amtliche Grundlagen

Roland Elias

Roland Elias, Steuerberater

Geschäftsführer der Ratisbona Steuerberatungsgesellschaft mbH in Regensburg. Tradet seit über 15 Jahren selbst und erklärt seit mehr als zehn Jahren auf dem YouTube-Kanal „Steuern mit Kopf“ die Besteuerung von Aktien, ETFs, Termingeschäften und Kryptowährungen. Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg.

Fachlich geprüft am 24.9.2026 · Rechtsstand 2026

Alle Inhalte dienen der allgemeinen Information, geben den Rechtsstand 2026 wieder und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.

FAQ

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen zu diesem Thema – kurz beantwortet.

Klarheit über Ihre Kapitalerträge – Beratung buchen

Schildern Sie kurz Ihre Depots, Broker und offenen Fragen. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob und wo sich eine Zusammenarbeit lohnt.

Unverbindlich · vertraulich · Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags

Anrufen Beratung buchen