Trading-GmbH
ETF oder Einzelaktien in der GmbH?
2.11.2026 · Lesezeit 6 Min.
Privat ist der ETF der Klassiker. In der GmbH sieht die Welt anders aus. Ein ETF ist steuerlich keine Aktie, sondern ein Investmentfonds. Und für Fonds gilt § 8b KStG nicht.
Einzelaktien: die 1,5-Prozent-Welt
Verkauft die GmbH eine Aktie mit Gewinn, sind 95 Prozent steuerfrei. Übrig bleibt eine Belastung von rund 1,5 Prozent. Das ist der Grund, warum die vermögensverwaltende GmbH überhaupt so beliebt ist.
Aktien-ETFs: Teilfreistellung statt § 8b
Für Investmentfonds gilt das Investmentsteuergesetz. Körperschaften erhalten bei Aktienfonds eine Teilfreistellung von 80 Prozent, bei Mischfonds von 40 Prozent. Bei einem Aktien-ETF bleiben also 20 Prozent des Gewinns steuerpflichtig. Bei rund 30 Prozent Steuer ergibt das grob 6 Prozent Belastung – viermal so viel wie bei der Einzelaktie.
Dazu kommt die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs. Sie fällt auch in der GmbH an und muss jedes Jahr in der Buchhaltung erfasst werden.
Schauen wir uns ein Beispiel an
Die GmbH erzielt 100.000 Euro Kursgewinn. Mit Einzelaktien zahlt sie grob 1.500 Euro Steuern. Mit einem Aktien-ETF sind es grob 6.000 Euro. Die genaue Höhe hängt vom Gewerbesteuer-Hebesatz und der Fondsart ab.
Das heißt nicht, dass ETFs in der GmbH falsch sind. Breite Streuung hat ihren Wert. Man sollte die Entscheidung aber bewusst treffen und nicht aus Gewohnheit.
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