Trading-GmbH
Trading-GmbH: § 8b KStG, Gewerbesteuer und Produktwahl
24.9.2026 · Lesezeit 10 Min.
Die Aussage „In der Trading-GmbH zahlt man nur rund 1,5 Prozent Steuer“ ist nur für bestimmte Gewinne richtig. Wer Aktien, ETFs, Optionen und Futures in einen Topf wirft, rechnet sich die GmbH schnell schön. Schauen wir uns deshalb an, welche Produktart welche Steuerfolge auslöst.
Aktienveräußerungsgewinne und § 8b KStG
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften bleiben auf Ebene der Körperschaft grundsätzlich außer Ansatz. Fünf Prozent gelten pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Daraus entsteht die oft genannte niedrige Belastung – abhängig vom Gewerbesteuerhebesatz.
Die Begünstigung ist produktbezogen. Sie gilt nicht automatisch für Fondsanteile, Optionen, Futures oder CFDs.
Dividenden sind ein anderer Fall
Für Dividenden gelten Beteiligungsschwellen. Bei typischen kleinen Börsenbeteiligungen greift die weitgehende Freistellung regelmäßig nicht in gleicher Weise. Eine Strategie mit hohen Dividendenerträgen kann in der GmbH deshalb völlig anders abschneiden als eine Strategie mit Aktienveräußerungsgewinnen.
ETFs und Fonds folgen dem Investmentsteuergesetz
Fondsanteile werden nicht wie unmittelbare Aktien behandelt. Statt § 8b KStG gelten die Regeln des Investmentsteuergesetzes mit körperschaft- und gewerbesteuerlichen Teilfreistellungen. Fondsart und Anlagebedingungen sind für die Berechnung entscheidend.
Optionen, Futures und CFDs
Ergebnisse aus Derivaten unterliegen grundsätzlich der normalen Besteuerung der GmbH mit Körperschaft- und Gewerbesteuer. Dafür greifen die privaten Sonderregeln nicht unverändert. Eine derivatelastige Strategie braucht daher eine andere Vergleichsrechnung als ein reines Aktiendepot.
Gewerbesteuer und Ausschüttung mitrechnen
Eine GmbH ist kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig. Der örtliche Hebesatz wirkt auf die Gesamtbelastung. Bleibt das Geld in der Gesellschaft, kann der Thesaurierungseffekt interessant sein. Wird es privat benötigt, kommt die Besteuerung der Ausschüttung hinzu.
Unterm Strich entscheidet nicht der niedrigste Steuersatz auf einer Folie, sondern der Weg des Geldes von der Anlage bis zum privaten Konto.
Vor der Gründung diese fünf Zahlen klären
Wir rechnen Produktmix, erwartetes Ergebnis, Entnahmen, laufende Kosten und Anlagehorizont gemeinsam. Erst dann lässt sich sagen, ob die GmbH trägt.
- Anteil Aktiengewinne gegenüber Dividenden
- Anteil Fonds und Derivate
- Jährlicher privater Liquiditätsbedarf
- Depotvolumen und realistischer Zeithorizont
- Buchführungs-, Abschluss- und Verwaltungskosten
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