Trading-GmbH

Firmendepot für GmbH und UG eröffnen: LEI, Transparenzregister, Broker

2.10.2026 · Lesezeit 6 Min.

Die GmbH ist eingetragen, jetzt soll gehandelt werden. In der Praxis hakt es dann oft nicht an der Steuer, sondern an der Kontoeröffnung. Hier die wichtigsten Punkte, damit das Firmendepot ohne Rückfragen läuft und die Buchhaltung von Anfang an sauber ist.

Welche Unterlagen der Broker verlangt

Broker müssen bei Firmenkonten prüfen, wer hinter der Gesellschaft steht. Halten Sie die Unterlagen vollständig bereit, sonst zieht sich die Eröffnung über Wochen.

  • Aktueller Handelsregisterauszug
  • Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste
  • Auszug aus dem Transparenzregister mit den wirtschaftlich Berechtigten
  • Ausweisdokumente von Geschäftsführern und Gesellschaftern
  • LEI-Nummer der Gesellschaft
  • Steuernummer bzw. Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit

Die LEI-Nummer

Ohne Legal Entity Identifier darf eine juristische Person keine Wertpapiergeschäfte ausführen. Die LEI wird bei einer zugelassenen Vergabestelle beantragt und muss jährlich verlängert werden. Läuft sie ab, kann der Broker den Handel sperren – ein typischer, vermeidbarer Ärger.

Interactive Brokers, CapTrader, Lynx oder Banx?

Viele unserer Mandanten nutzen für die GmbH die Interactive-Brokers-Plattform direkt oder über CapTrader, Lynx oder Banx. Sie müssen dafür nicht den Broker wechseln, den Sie privat kennen. Wichtig ist, dass der Broker vollständige Exporte liefert, etwa FlexQuery oder Activity Statement. Aus diesen Daten erstellen wir die Buchhaltung automatisiert in DATEV.

Was steuerlich ab dem ersten Trade zählt

Im Firmendepot gibt es keinen Steuerabzug wie im Privatdepot – die Gesellschaft versteuert selbst. Deshalb müssen Aktien, Fonds, Derivate und Zinsen von Beginn an getrennt erfasst werden, weil § 8b KStG, Investmentsteuergesetz und volle Besteuerung nebeneinander laufen. Bei Banken mit Sitz in Deutschland kann Kapitalertragsteuer einbehalten werden, die dann in der Erklärung angerechnet wird.

Passende Leistung

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Kapitalerträge im Betriebsvermögen statt Abgeltungsteuer: Wir rechnen ehrlich vor, ab wann die Struktur trägt – und führen sie sauber.

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Amtliche Grundlagen

Roland Elias

Roland Elias, Steuerberater

Geschäftsführer der Ratisbona Steuerberatungsgesellschaft mbH in Regensburg. Tradet seit über 15 Jahren selbst und erklärt seit mehr als zehn Jahren auf dem YouTube-Kanal „Steuern mit Kopf“ die Besteuerung von Aktien, ETFs, Termingeschäften und Kryptowährungen. Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg.

Fachlich geprüft am 24.9.2026 · Rechtsstand 2026

Alle Inhalte dienen der allgemeinen Information, geben den Rechtsstand 2026 wieder und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.

FAQ

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen zu diesem Thema – kurz beantwortet.

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Schildern Sie kurz Ihre Depots, Broker und offenen Fragen. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob und wo sich eine Zusammenarbeit lohnt.

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